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Junge Frau und älterer Mann im Gespräch am Tisch

Öffentlicher Vortrag

Vorsorge ist ab 18 wichtig.

Mit 18 endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern.

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Rechtliche Betreuung

Mittwoch, 21. Oktober 2026 · 15:30 Uhr

Wenn andere entscheiden müssen

Vorsorge und rechtliche Betreuung in der Praxis

Vortrag des Betreuungsvereins Alb-Donau

Einladung des Sozialverbands VdK, Ortsverband Blaustein. Der Vortrag ist öffentlich. Willkommen sind Mitglieder und alle Interessierten aus Blaustein und der Umgebung.

Anmeldefrist verlängert

Anmeldung bis Sonntag, 18. Oktober 2026, 12:00 Uhr

Aber wer entscheidet, wenn ich es plötzlich nicht mehr kann?

Der 18. Geburtstag bedeutet Freiheit und Selbstständigkeit. Mit der Volljährigkeit endet die gesetzliche Vertretung durch die Eltern. Sie dürfen danach nicht einfach weiter stellvertretend für ihr erwachsenes Kind handeln.

Das Thema betrifft nicht nur junge Menschen.

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein anderer Schicksalsschlag kann dazu führen, dass jemand vorübergehend oder dauerhaft wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann.

Der Vortrag informiert. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Wann
Mittwoch, 21. Oktober 2026
15:30 Uhr
Wo
Hotel Klingenstein
Nebenraum „Dietingen“
Ulmer Straße 30, 89134 Blaustein
Anmeldung bei
Johannes Mack, Vorsitzender
0179 6927269
[email protected]
Veranstalter
Betreuungsverein Alb-Donau e.V.
Beraten. Begleiten. Stärken.

Drei Fragen, die der Vortrag klärt

  1. 01Wer darf dann handeln?
  2. 02Wer darf Entscheidungen treffen?
  3. 03Wie kann ich heute bestimmen, wem ich im Ernstfall vertraue?

Warum Vorsorge schon mit 18?

Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Vorsorge mit Beginn der Volljährigkeit sinnvoll ist. Ab dem 18. Geburtstag können Eltern ihre Kinder nicht mehr automatisch gesetzlich vertreten.

Wer sich rechtzeitig kümmert, entscheidet selbst, wer später handeln darf — wenn man es vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr kann.

  1. 01

    Vorsorgevollmacht

    Sie bestimmen selbst, welche Vertrauensperson im Ernstfall für Sie handeln darf — in Behörden, Verträgen und im Alltag.

  2. 02

    Patientenverfügung

    Sie legen fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr äußern können.

  3. 03

    Rechtliche Betreuung

    Ist niemand bevollmächtigt, kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Der Vortrag zeigt, was das bedeutet und wie Vorsorge dem vorbeugt.

Anmeldung

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Anmeldung bei Johannes Mack, Vorsitzender des VdK Ortsverbands Blaustein.

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